Beratung beim Kauf

Beratung beim Kauf

Beratung beim Kauf gebrauchter Immobilien

Ziel ist es, den Kaufinteressenten vor einem folgenschweren Fehlkauf seiner Wunschimmobilie zu bewahren. Und: Unerwünschte Nachfinanzierungen zu verhindern.

Den zumeist subjektiven Angaben des Verkäufers steht die objektive Begutachtung des Sachverständigen gegenüber.

Begehung der Immobilie

Bei der Begehung der Immobilie vor dem Kauf spürt der Sachverständige Baumängel auf und beurteilt sie.

Für den Kaufinteressenten auf Anhieb nicht sichtbare Schäden werden vom Sachverständigen erkannt.

Der Sachverständige prüft das Bauwerk auf bauarttypische und bauzeittypische Schadenserscheinungen.

Beurteilung des baulichen Zustands

Die Beschaffenheit der Bausubstanz wird eingehend begutachtet. Die Rohbau- die Innenausbau- und die technischen Gewerke werden im Detail geprüft.

Die bisherige Instandhaltung, die Alterung und der Verschleiß der einzelnen Bauteile werden ermittelt.

Somit sind notwendige Instandsetzungskosten kalkulierbar. Der Aufwand zukünftiger Unterhaltskosten wird dadurch überschaubar. Der notwendige Kostenaufwand nach dem Kauf wird sichtbar.

Beratung

Vor Ort begutachtet und beurteilt der Sachverständige die Bausubstanz. Im persönlichen Beratungsgespräch erläutert der Sachverständige seine Beurteilung.

Der Kaufinteressent erfährt so wesentliche Angaben über das Bauwerk, die er ohne die Mithilfe des Sachverständigen nicht erhalten würde.

Der Kaufpreis kann wegen vorliegender Mängel gegebenenfalls nachkorrigiert werden; hier bietet der Sachverständige seine Mithilfe zwischen Verkäufer und Käufer an.

Die Kaufberatung bietet die unabhängige Entscheidungshilfe beim Immobilienkauf.

Zum Preis des Sachverständigen wird das Risiko eines Fehlkaufs entscheidend gemindert.

Für die Hinzuziehung eines Sachverständigen gilt das Wort des Kaufmanns:

„Das Richtige zu tun hat schon seinen Preis. Es zu lassen ist jedoch viel teurer.“

Beratung beim Kauf der neuen Immobilie

Der Kauf einer schlüsselfertigen Immobilie beim Generalunternehmer oder Bauträger bietet dem Erwerber oder Käufer eine ganze Reihe vor Vorteilen:

  • Das Bauwerk wird zum Festpreis erstellt.
  • Das Haus wird zum festen Zeitplan fertiggestellt.
  • Die Abstimmung mit dem Architekten und der Baubehörde werden ihm abgenommen.
  • Der Käufer muss sich um nahezu nichts kümmern.

Die meisten Formulierungen der vorgefertigten Bauverträge lesen sich für den unerfahrenen Laien erst einmal gut.

Was vom Laien nicht erkannt wird: Die Bauverträge und die Baubeschreibungen sind zumeist so abgefasst, dass die Bauherren und Erwerber oftmals nicht wissen, wie weit- weitreichend sich die Vertragsformulierungen zugunsten des Bauträgers später auswirken.

Beispielsweise die häufig verwendeten Begriffe „bezugsfertig“ oder „schlüsselfertig“ müssen nicht zwingend heißen, dass alle Arbeiten innerhalb und außerhalb des Bauwerks bei der Übergabe des Objekts fertiggestellt sein müssen.

Weiter: Die von den Generalunternehmen verwendeten Baubeschreibungen sind teilweise nichtssagend abgefasst. Durch die eigens aufgesetzten Vertragsvereinbarungen räumen sich die Verkäufer zumeist große Handlungsspielräume ein; oft ermöglichen die Baubeschreibungen dem Generalunternehmer, dass sie dadurch die für sie kostengünstigste Variante verwenden können.

Das sind Risiken, die sich vom Laien erst einmal schwer erkennen lassen; die Tragweite solcher Risiken lassen sich für den Unerfahrenen schwer abschätzen.

Erst am Ende der Bauphase erkennt der Käufer, dass seine Auffassung über Vollständigkeit der Bauleistung, Qualität der Ausführung und Art der Ausstattung ganz anders ist als die, die der Generalunternehmer in den Vertragsunterlagen festgelegt hat.

Hier bietet der Sachverständige vor Vertragsunterzeichnung seine Unterstützung an.