Kosten
Das Honorar richtet sich nach dem Umfang und dem Zweck der Beauftragung.
Zugrunde gelegt ist die ortsübliche Vergütung nach BGB § 632, (2). Beratungen und Beratungsleistungen werden nach Dienstvertragsrecht gemäß BGB § 611 vereinbart und berechnet.
Die Vereinbarung nach Zeithonorar ist ebenso möglich wie die Pauschalierung der Kosten.
Je nach Beauftragung, dem Anforderungsprofil, der Untersuchungstiefe und der individuellen Verwendung der Begutachtung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.